Die Berliner Datenschutzbeauftragte, Maja Smoltczyk, rät davon ab, für das Volksbegehren für Videoüberwachung zu unterschreiben. Der zugrunde liegende Gesetzentwurf sei „verfassungsrechtlich höchst bedenklich“, schreibt Smoltczyk in einer Stellungnahme. „Dass das vorgeschlagene Gesetz zu mehr Sicherheit führt, ist mehr als zweifelhaft. Dass es mit dem Datenschutz nicht vereinbar ist, steht fest“, heißt es darüber hinaus in einer von ihr erstellten Liste mit zehn Gründen gegen das Volksbegehren [pdf].
Mit der Abstimmung möchte das „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ einen massiven Ausbau von Video- und Tonaufnahmen erreichen. Die erste Hürde haben die Initiatoren mit der Sammlung von rund 25.000 Unterschriften vor Kurzem erreicht. Im nächsten Schritt müssen sie weitere 170.000 Unterschriften sammeln, damit ein Volksentscheid zustande kommt.
Datenschutz sieht anders aus
Die Initiatoren des Volksbegehrens, darunter Neuköllns Ex-Bürgermeister Heinz Buschkowsky und Ex-Justizsenator Thomas Heilmann, geben an, Datenschutz und Videoüberwachung miteinander vereinen zu wollen. Gegen dieses Versprechen wehrt sich Smoltczyk scharf. Der Gesetzesvorschlag lasse „sämtliche datenschutzrechtlichen Grundprinzipien völlig außer Acht“, schreibt die Datenschützerin. Statt den Datenschutz zu verbessern, wolle das Bündnis Hinweise auf Videokameras entfernen und Aufzeichnungen mindestens einen Monat auf Vorrat speichern. Das habe mit Datenschutz nichts zu tun und sei eine „Mogelpackung“, erklärt Smoltczyk.
Erklärtes Ziel des Volksbegehrens ist es, die Sicherheit in Berlin durch den Ausbau der Videoüberwachung zu erhöhen. Dieses Vorgehen hält Smoltczyk nicht für erfolgversprechend. „Gewalttäter, die im Affekt handeln, lassen sich von einer Kamera nicht abhalten“, warnt Berlins oberste Datenschützerin. Das zeige auch die Erfahrung aus Städten wie London, die in den vergangenen Jahren mehr Überwachungskameras installiert haben. Diejenigen, die ihre Tat im Voraus planen und unerkannt bleiben wollen, würden ihr Gesicht verhüllen, während Terroristen die Aufzeichnungen als Ansporn sehen könnten.
Auch wer nichts zu verbergen hat, ist betroffen
Stattdessen könnten vermehrt Unschuldige in das Raster der Kameras geraten, befürchtet Smoltczyk. Die von der Initiative gewünschte „intelligente“ Videoüberwachung soll Gefahren durch die Erkennung von „verdächtigem“ Verhalten frühzeitig identifizieren. Dazu zählt zum Beispiel häufiges Rolltreppenfahren oder längeres Warten – ein typisches Verhalten von Taschendieben, aber auch von Unschuldigen, die dadurch plötzlich als verdächtige Person gelten können, kritisiert die Datenschützerin.
Ein weiteres Risiko sieht Smoltczyk in der Erhebung und Speicherung von biometrischen und anderen personenbezogenen Daten, wie etwa bei der automatischen Gesichtserkennung, die gerade am Bahnhof Berlin-Südkreuz getestet wird. Die resultierenden Datenberge seien ein willkommenes Angriffsziel für Kriminelle und würden viele Gelegenheiten für Missbrauch bieten. Smoltczyk warnt: „Geraten biometrische Daten einmal in die falschen Hände, kann das für die Betroffenen lebenslange Folgen haben.“
Abstimmung könnte scheitern
Ob die Initiative allerdings die zweite Unterschriftenrunde beginnen darf, ist noch ungewiss. Ein von der Linksfraktion in Auftrag gegebenes Gutachten hatte, wie auch Smoltczyk, festgestellt, dass der Gesetzentwurf nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. „Der Gesetzentwurf weist nicht nur handwerkliche Mängel auf, sondern begegnet auch erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, sagte Gutachter Fredrik Roggan von der Polizeifachschule Brandenburg gegenüber der taz. Womöglich muss also erst einmal der Berliner Verfassungsgerichtshof den Entwurf prüfen.
Smoltczyk sieht noch eine weitere Hürde. Der Unterschriftenbogen der ersten Runde hatte nicht darüber informiert, dass es neben mehr Videoüberwachung auch Tonaufnahmen geben soll. „Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine Person, die sich mit ihrer Unterschrift für mehr Videoüberwachung in Berlin einsetzt, darüber hinaus auch eine Tonüberwachung befürwortet“, schreibt die Datenschützerin. Daher sei die Unterschriftensammlung nicht rechtmäßig verlaufen. Gut möglich, dass die Abstimmung also bereits am stümperhaften Vorgehen der Initiatoren scheitert.
